Keine Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Mit BFH-Urteil vom 15.06.2010 – VIII R 33/07, das am 08.09.2010 veröffentlicht wurde, hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht zu versteuern sind.
Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, nach der Zinsen auf Einkommensteuererstattungen beim Empfänger grundsätzlich der Besteuerung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG unterliegen.
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