Profitieren Sie bei Betriebsveranstaltungen von der neuen Berechnungsart des Finanzgerichts Düsseldorf

Lohnsteuerprüfer haben ein besonderes Augenmerk auf Kosten für Betriebsveranstaltungen. Betragen die Kosten der Veranstaltung je Teilnehmer mehr als 110,00 € inklusive Umsatzsteuer, wird Lohnsteuer fällig, und der Vorsteuerabzug versagt. In einem solchen Fall ist eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf zur Vermeidung nachteiliger Steuernachzahlungen hilfreich. Hierüber sprach das Stadtjournal mit Gerhard Heim, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand und Geschäftsführer von Heim und Partner in Gründau.

Wie berechnet die Finanzverwaltung die Kosten je Teilnehmer bei Betriebsveranstaltungen?

Bei Ermittlung der Pro-Kopf-Kosten einer Betriebsveranstaltung gehen Lohnsteuerprüfer oft rigoros vor. Sie kürzen die Gesamtkosten der Veranstaltung durch die tatsächlichen Teilnehmer. Nehmen weniger Personen als geplant teil, hatte das bisher keine Auswirkung auf die Gesamtkosten.

Welche Vorteile bieten sich für Unternehmen durch das Finanzgericht Düsseldorf?

In der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.01.2011 kürzt das Finanzgericht die Gesamtkosten, wenn nicht alle angemeldeten Teilnehmer an der Veranstaltung teilnehmen. Diese Verfahrensweise wirkt sich positiv aus, wenn dadurch die Kosten pro Teilnehmer wieder unter der 110 Euro-Grenze liegen.

Beispiel

Unternehmer Müller lud seine Mitarbeiter zur jährlichen Betriebsfeier ein. Zugesagt hatten 40 Mitarbeiter, 25 davon mit Ehepartnern (insgesamt also 65 Personen). Verpflegung, Speisen, Musik, Unterhaltung und Saalmiete kosteten 6.000 Euro. Tatsächlich nahmen an der Veranstaltung wegen einer Grippe-Epidemie nur 30 Mitarbeiter und 15 Ehegatten (insgesamt 45 Personen) teil. Die Pro-Kopf-Kosten betragen demnach:

 

So rechnet das FG Düsseldorf

So rechnet das Finanzamt

Gesamtkosten

6.000 Euro

6.000 Euro

./. Getränkekosten für 45 Personen

900 Euro

--------------

Verbleibende Kosten für Speisen

und äußeren Rahmen

5.100 Euro

6.000 Euro

Geplant 65 tatsächlich 45 Teiln.

5.100 : 65 x 45

--------------

Verbleibende Gesamtkosten für 45 Teilnehmer

3.531 Euro

6.000 Euro

+ Getränkekosten für 45 Personen

900 Euro

-------------

Gesamtkosten für 45 Teilnehmer

4.431 Euro

6.000 Euro

Kosten pro Teilnehmer

98,47 Euro

133,33 Euro

Folge

Lohnsteuer wird nur für die 15 Teilnehmer fällig, die ihren Ehepartner dabei hatten. Kürzung der Vorsteuer für die Kosten dieser Teilnehmer.

Lohnsteuer wird für alle Teilnehmer fällig. Die Vorsteuer ist in voller Höhe nicht abziehbar.

Wann ist von einer Betriebsveranstaltung auszugehen?

Betriebsveranstaltungen sind betrieblich veranlasste Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter, bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht.

Können auch Ehegatten von Mitarbeitern an Betriebsveranstaltungen teilnehmen?

Nehmen Ehegatten von Mitarbeitern an einer Betriebsveranstaltung teil, werden deren Kosten dem jeweiligen Arbeitnehmer zugerechnet.

Wie viel Betriebsveranstaltungen kann ein Unternehmen pro Jahr durchführen?

Die Finanzverwaltung behandelt 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr als angemessen. Wird eine 3. Betriebsveranstaltung durchgeführt, fällt dafür unabhängig von der Höhe der Kosten pro Teilnehmer Lohnsteuer an, und der Vorsteuerabzug wird nicht gewährt. Allerdings gilt hier eine Besonderheit. Als Arbeitgeber haben Sie ein Wahlrecht, für welche dieser Veranstaltungen Sie Lohnsteuer abführen und den Vorsteuerabzug berichtigen wollen.

Was ist bei Durchführung von Betriebsveranstaltungen umsatzsteuerlich zu beachten?

Der Bundesfinanzhof hat die Rechtslage mit einem neuen Urteil vom 09.12.2010 geändert. Mit dieser Entscheidung verbietet das höchste Steuergericht den Vorsteuerabzug, wenn die Pro-Kopf-Kosten mehr als 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer betragen.

Der treffende Heim und Partner- Tipp

Kosten für Betriebsveranstaltungen sollten im Vorfeld genau geplant werden. Vor Durchführung einer Betriebsveranstaltung empfiehlt es sich, Kontakt mit dem steuerlichen Berater aufzunehmen, insbesondere bei Überschreitung der 110 Euro-Grenze.