Rückstellungen für Pensionszusagen nach BilMoG
In der Eröffnungsbilanz müssen für sämtliche Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2008 enden, in der Eröffnungsbilanz (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr 01.01.2010) die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz neu bewertet werden (Abzinsung mit durchschnittlichem Marktzins, Berücksichtigung von künftigen Kosten – und Preissteigerungen). In der Regel führt dies zudeutlich höheren Pensionsrückstellungen. Dies gilt auch deshalb, weil Unternehmen in der Vergangenheit zur Wahrung der Einheitsbilanz in den überwiegenden Fällen mit dem steuerlich vorgegebenen Zinssatz von 6 % abgezinst haben. Der nunmehr anzuwendenden Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wird, dürfte erheblich unter 6 % liegen.
Für die deutlich höheren Pensionsrückstellungen sieht Artikel 67 Abs. 1 EGHGB die Möglichkeit der Verteilung des Anpassungsvertrages über höchstens 15 Jahre vor. Durch diese Übergangsregelung können bilanzpolitische Potentiale genutzt werden. So kann der Differenzbetrag
- im Jahr der Erhöhung in vollem Umfange,
- in gleichen Jahresraten (über 15 Jahre oder kürzer) oder
- in unterschiedlich hohen Jahresraten
in Ansatz gebracht werden. Zwangsläufig führt dies dazu, dass die gewünschte Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen auf Jahre beeinträchtigt wird. Eine Zuführung des gesamten Betrages erst nach 15 Jahre (im Jahr 2024) lässt die Übergangsregelung nicht zu. Die Anpassung der Rückstellung muss erfolgswirksam erfolgen. Eine erfolgsneutrale Verrechnung zu Lasten der Gewinnrücklage ist nicht möglich.
Heim und Partner-Tipp
Mit der Anforderung des versicherungsmathematischen Gutachtens (bei Wirtschaftsjahr-Kalenderjahr 01.01.2010) ist unbedingt darauf zu achten, dass dieses Gutachten sowohl für den nach wie vor geltenden steuerlichen Wert (Zinssatz 6 %) und dem neuen handelsrechtlichen Wert angefordert wird. Nach Vorlage der beiden Gutachten und der sich daraus ergebenden Differenzen sollte genau geprüft werden, ob die Verschiebung der Rückstellungserhöhung auf künftige Perioden zielführend ist.
Heim und Partner steht Ihnen diesbezüglich gerne beratend zur Seite.
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