Finanzplanung

Sowohl nach § 18 KWG als auch nach der Insolvenzordnung und nach handelsrechtlichen Bestimmungen sind Unternehmen verpflichtet, Finanz- und Liquiditätspläne aufzustellen.

Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt, dass Kreditinstitute von ihren Kreditnehmern Informationen über deren wirtschaftliche Verhältnisse einzuholen haben. Dazu gehört u.a. auch die Vorlage von Finanzplänen. Die Dokumentation des Unternehmensgeschehens durch solche Pläne ist erforderlich, weil mit der Insolvenzordnung vom 1.1.1999 die Gläubigerrechte eingeschränkt wurden und auch drohende Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzantragsgrund gilt.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde u.a. § 135 der Insolvenzordnung (InsO) geändert. So muss ein Gesellschafter eine Darlehenstilgung an die Gesellschaft zurück  zahlen, wenn zwischen der Darlehensrückzahlung und dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr als ein Jahr vergangen sind. Ein Geschäftsführer haftet nach § 43 GmbHG u.a. für die Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens, wenn er nicht mittels einer Finanzplanung nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung genügend Liquidität für Gläubigerbefriedigungen für die nächsten 12 Monate vorhanden ist. 

Lassen Sie die Finanzplanung Ihres Unternehmens von Heim und Partner erstellen, gehen Sie sicher, alle Anforderungen der Insolvenzordnung und des § 18 KWG zu erfüllen. Mit unserer Planung können Sie Ihr Unternehmen optimal in Bankverhandlungen präsentieren. Im übrigen wirkt sich eine Planung positiv auf Ihr Bankrating aus. Aber auch bei anderen Anlässen sollte eine Finanzplanung erstellt werden. Zum Beispiel

  • wenn die Kontokorrentschuld des Unternehmens stetig wächst oder auf hohem Niveau verharrt,
  • wenn das Unternehmen eine Neuinvestition plant,
  • wenn das Unternehmen in einer Branche tätig ist, die als Krisenbranche gilt,
  • wenn eine Existenzgründung geplant ist oder
  • wenn Krisensymptome wie sinkende Umsätze, steigende Verbindlichkeiten oder hohes Entnahme-Volumen vorliegen.