Wirtschaftsprüfung
Erfüllen Sie mit der Wirtschaftsprüfung durch Heim und Partner Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, ohne fremde Prüfer einzuschalten. Ob es um
- die Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen,
- die sich aus dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ergebenden Prüfungen, oder um
- die punktuelle Prüfung von Jahresabschlüssen im Zusammenhang mit § 18 Kreditwesengesetz (KWG)
geht.
Auch freiwillige Prüfungen übernehmen wir gern. Bei Unternehmenskauf und -verkauf oder einer Unternehmensbeteiligung vertreten wir Ihre Interessen, ohne dass sie selbst nach außen auftreten müssen. Die optimale Grundlage für Ihren Unternehmenskauf bzw. -verkauf sind Bewertungsgutachten und Exposés von Heim und Partner.